Das niederländische Parlament - die Generalstaaten - besteht aus zwei Häusern: - Das Abgeordnetenhaus (Zweite Kammer) hat 150 direkt vom Volk gewählte Mitglieder. - Der Senat (Erste Kammer) hat 75 Mitglieder, die von den verschiedenen Provinzparlamenten gewählt werden. Das Abgeordnetenhaus und der Senat kontrollieren die Regierung. Das Abgeordnetenhaus ist das politische Herz der Niederlande. Hier werden Koalitionen geschmiedet und beendet, Minister für ihre Politik zur Rechenschaft gezogen, Gesetze gemacht. Die Regierung ist auf das Vertrauen des Abgeordnetenhauses angewiesen.